Polnische Reparationsforderungen entbehren rechtlicher und moralischer Legitimi

Kluge und besonnene Reaktionen sind geboten

Zu den öffentlichen Debatten über Reparationsforderungen der polnischen Regierung an Deutschland erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:

Die derzeit ins Gespräch gebrachten Reparationsforderungen der polnischen PiS-Regierung an Deutschland entbehren jeder rechtlichen und moralischen Legitimität. Die PiS bringt dieses Thema als gezielte Provokation in der heißen Wahlkampfphase in Deutschland auf. Darauf sollte hierzulande niemand hereinfallen.

Unsere jüngere gemeinsame Geschichte umfasst mehr als den von Deutschland ausgegangenen Zweiten Weltkrieg und den Holocaust, worunter auch Polen zu leiden hatte. Sie umfasst auch den Ersten Weltkrieg und seine Folgen. Sie umfasst das Unrecht von Flucht und Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Und sie umfasst völkerrechtlich bindende Verträge seit der Nachkriegszeit bis hin zum deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag, zum deutsch-polnischen Grenzvertrag und zum EU-Beitritt Polens. Gemeinsam haben beide Länder seit dem Fall des Eisernen Vorhanges ein gutes und stabiles Verhältnis aufgebaut.

Gerade deshalb sind kluge und besonnene Reaktionen geboten, wie unsere Bundesregierung sie mit der nüchternen Ablehnung derartiger Reparationsforderungen jetzt gezeigt hat. Dafür sind wir dankbar.

Statt innen- und außenpolitisch zu provozieren bleibt die PiS-Regierung aufgefordert, die Verpflichtungen zur Förderung der dort lebenden deutschen Minderheit zu erfüllen, die sich beispielsweise aus der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ergeben.

Der Bund der Vertriebenen wird weiterhin daran arbeiten, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen auf zivilgesellschaftlicher Ebene mit Nachdruck fortzusetzen und weiter zu verbessern – etwa durch Kooperationen und Partnerschaften im kommunalen und regionalen Bereich oder die Zusammenarbeit zur Pflege unserer gemeinsamen Kultur. Damit folgen wir den Idealen, die fest in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verankert sind.