Anfang August trat die „Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung“ in Kraft, die verbindlich festlegt, unter welchen Voraussetzungen Deutsche aus der Ukraine und Deutsche aus Russland, die kriegsbedingt in Deutschland Wohnsitz nehmen, ihr Aufnahmerecht nach dem BVFG nicht verlieren.
Die in Kraft getretene Regelung ist zu begrüßen, soweit sie eine Erleichterung für diejenigen geflüchteten deutschen Volkszugehörigen bedeutet, die sich erst mit längerer Kriegsdauer entscheiden bzw. entschieden haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben und als Spätaussiedler Aufnahme zu finden. Die Rechtsverordnung schafft außerdem Raum, in Vorbereitung der Antragstellung Nachweisunterlagen, die sich teilweise noch in den Aussiedlungsgebieten befinden, für die Antragstellung zu besorgen und Sprachkenntnisse bis dahin aufzufrischen. Gut ist es auch, dass wegen der Wohnsitzproblematik bestandskräftig abgelehnte Aufnahmeverfahren wiederaufgegriffen werden können und die gesetzten Fristen auch dafür gelten.
Hinsichtlich nicht ausreichend geregelter Sachverhalte und vom Bund der Vertriebenen geforderter weiterer notwendiger Ergänzungen erklärt BdV-Präsident Dr. Fabritius: „Insgesamt ist festzustellen, dass die Rechtsverordnung in vielen Punkten unklar ist und der Situation der betroffenen Menschen nur teilweise gerecht wird. Viele unserer Landsleute in der Ukraine wurden von den kriegerischen Ereignissen überrascht. Sie haben in der Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende ihre Heimatgebiete nur vorübergehend verlassen und mit der Absicht einer baldigen Rückkehrmöglichkeit Zuflucht im grenznahen Gebiet, etwa in Polen, der Slowakei oder Rumänien gesucht. (…) Dass nun gerade diese Opfer bei einer länger als sechs Monate andauernden Flucht laut der beschlossenen Verordnung einen möglichen Anspruch auf Anerkennung als Spätaussiedler endgültig verlieren, ist völlig unverständlich und inakzeptabel! Wir werden uns weiter bemühen, diese grobe Gerechtigkeitslücke zu schließen, damit die Betroffenen ihre Rechte auf Aufnahme als Spätaussiedler wegen der kriegsbedingten Flucht nicht verlieren.“
Hintergrundinformationen finden Sie im unten angefügten Papier.