Zu Rücktrittsmeldungen einzelner Mitglieder des Wissenschaftlichen Beraterkreises der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
Es ist bedauerlich, dass einzelne Mitglieder des Wissenschaftlichen Beraterkreises der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ sich mit sofortiger Wirkung aus ihrer Arbeit zurückgezogen haben. Da die aktuelle Amtsperiode sowohl des Stiftungsrates als auch des Wissenschaftlichen Beraterkreises in wenigen Wochen ausläuft und eine Neubesetzung bevorstand, gefährden diese deklaratorischen Rücktritte die Stiftungsarbeit jedoch nicht. Sie können sogar als Chance für die künftige Stiftungsarbeit verstanden werden. So hat Prof. Dr. Krzysztof Ruchniewicz deutlich gemacht, es sei „ein guter Brauch, dass der Stiftungsrat in Zusammenarbeit mit dem neuen Direktor einen neuen Beirat wählen sollte, mit dem er (der Direktor) gut und einvernehmlich zusammenarbeiten kann“. Ich sehe dies als positives Signal dafür, dass einzelne Berater eine weitere Zusammenarbeit nicht grundsätzlich ablehnen.
Unverständlich wirken andere Rücktrittsbegründungen. So ist der Beraterkreis stets in Übereinstimmung mit den Regelungen des Stiftungsgesetzes an der Stiftungsarbeit beteiligt worden. Prof. Dr. Stefan Troebst war als Vorsitzender des Beraterkreises für die interne Kommunikation und Information dieses Gremiums verantwortlich. Er war auch entsprechend der Beschlüsse des Stiftungsrates angemessen in das einer Findungskommission übertragene Auswahlverfahren für die Nachbesetzung der vakanten Position des Stiftungsdirektors einbezogen. Auch an der entscheidenden Sitzung des Stiftungsrates war er beteiligt und wurde gehört. Seine gestern wiederum nur der Presse mitgeteilten Einwände hat er während des laufenden Auswahlverfahrens zu keinem Zeitpunkt geäußert. Wenn durch seinen Rücktritt bestehende Defizite in der Kommunikation innerhalb des Beraterkreises nun beseitigt werden, ist dies zu begrüßen.
Die sechs Stiftungsratsmitglieder des BdV werden sich bei der Neubesetzung des Wissenschaftlichen Beraterkreises wie bisher für eine internationale Zusammensetzung dieses wichtigen Beratungsgremiums unter Berücksichtigung von renommierten Wissenschaftlern auch aus unseren mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten, z.B. aus Polen, der Tschechischen Republik, aus Ungarn oder Rumänien, einsetzen.