Stellenwert der EU-Grundrechtecharta beschädigt

Zu der vereinbarten Ausnahmeregelung von der EU-Grundrechtecharta für Tschechien erklärt BdV-Generalsekretärin Michaela Hriberski:

Mit der weiteren Sonderregelung für Tschechien – nach Großbritannien und Polen – wird das Dilemma europäischer Menschenrechtspolitik offenkundig. Es zeigt sich wieder einmal, dass es ein Fehler war, die aus der Vergangenheit herrührenden Probleme nicht vor dem Beitritt Tschechiens und Polens gelöst zu haben.

Der Rechtsfrieden in Europa wird nachhaltig dadurch gestört, dass die Beneš-Dekrete ihre Wirkung bis zum heutigen Tag entfalten.

Das neueste Zugeständnis der EU-Staats- und Regierungschefs nährt Zweifel an einer stringenten Menschenrechtspolitik. Juristisch wirkungslos und daher nur vordergründig Tschechien beschwichtigend, verstärkt diese Doppeldeutigkeit das Unbehagen an einer Entscheidung, die die Millionen Opfer völkerrechtswidriger Vertreibungen und Enteignungen außer Acht lässt.

Diese Entscheidung beschädigt zudem den allgemeinen Wert der EU-Grundrechtecharta für alle europäischen Völker.