Zwangsarbeiterentschädigung bleibt ein Gebot der Gerechtigkeit

Zur Resolution der BdV-Bundesversammlung zur Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:

Die Würdigung und die Anerkennung des schweren Schicksals deut­scher Zwangsarbeiter bleibt ein wichtiges Anliegen des BdV. Daher ist es gut, dass die Delegierten der BdV-Bundes­versammlung auf Antrag der Sudetendeutschen Lands­mann­schaft einstimmig beschlossen haben, den Bundestag und die Bundes­regierung auf­zufordern, endlich eine Entschädigungsregelung auch für diese überwiegend zivilen Opfer einzuführen.

Wörtlich lautet die Resolution:

Gebot der Gerechtigkeit – Humanitäre Geste gegenüber deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern

Die Bundesversammlung des BdV fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, endlich eine Grundlage für eine humanitäre Geste z. B. in Form eines Entschädigungsfonds für deutsche Zwangsarbeiter zu schaffen.

Es ist an der Zeit, dass auch diese Opfergruppe, von der nur noch wenige Vertreter leben, aus einem Entschädigungsfonds eine gerechte Entschädigung erfährt. Daran könnten sich auch die Staaten beteiligen, die Zwangsarbeit angeordnet und Unternehmen, die aus der Zwangsarbeit Nutzen gezogen haben.

Deutsche Zwangsarbeiter waren vor allem Frauen, alte Menschen und Kinder, die verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen wurden. Tod, Kälte, Hunger, Krankheit und Ent­kräftung haben vielen das Leben, allen aber Lebenszeit und Lebens­qualität gekostet. Heute sind nur noch zwischen 10.000 und 20.000 der zur Zwangsarbeit Herangezogenen über 80-Jährigen unter uns und können von den unmenschlichen und brutalen Haft-, Lager- und Lebensbedingungen und ihren bis heute nicht überwundenen Traumata berichten.

Diese Schicksale, die weit über das allgemeine Kriegsfolgenschicksal hinausgehen, sind Teil vieler deutscher Familiengeschichten. Die Betroffenen bedürfen endlich deutlicher Gesten der Anerkennung und Würdigung durch Deutschland, für das sie stellvertretend in Haftung genommen wurden, die in der Höhe nicht hinter vergleichbare Entschädigungsregelungen zurückfallen dürfen.

Deshalb wird der Auffassung, die von Drittstaaten erzwungene Zwangs­arbeit Deutscher sei innerstaatlich nicht zu entschädigen, weil es sich dabei um ein allgemeines Kriegsfolgenschicksal handeln würde, widersprochen.

Wie die Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag aus dem Jahre 2003 zeigt, ist es möglich, durch Gesetz eine Änderung dieses Standpunktes herbeizuführen, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.

Im Hinblick auf die Unteilbarkeit der Menschenrechte und das Gebot der Gerechtigkeit, kann der Verstoß gegen grundlegende Menschen­rechte nicht unterschiedlich bewertet werden.

Die Bundesregierung muss sich endlich der Verantwortung auch für dieses Leid stellen.