Zwangsarbeiterentschädigung abgeschlossen

Erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie über Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages im November 2015 über die Auszahlung einer einmaligen, symbolischen Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro für diejenigen Deutschen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit leisten mussten, trat am 1. August 2016 die entsprechende Anerkennungsrichtlinie in Kraft. Mit der Sonderleistung wird das schwere Schicksal der ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter symbolisch und finanziell anerkannt. Viele Jahre mussten die Betroffenen auf diese Entschädigung warten. Im Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurden für die Jahre 2016 bis 2018 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro und für 2019 weitere 53,85 Millionen Euro zugunsten der Entschädigung zur Verfügung gestellt. Mit der praktischen Umsetzung des jahrelangen Anliegens wurde die Projektgruppe AdZ des Bundesverwaltungsamtes (BVA) betraut.

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Entschädigungszahlungen für Kinder von Opfern politischer Verfolgung in Rumänien:

Interview mit Dr. Bernd Fabritius

 


Zwangsarbeiterentschädigung wird umgesetzt

Bemühungen des Verbandes endlich erfolgreich

Am 1. August 2016 ist mit der Umsetzung der „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ (AdZ-Anerkennungsrichtlinie) begonnen worden, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Juli 2016 beschlossen hatte. Dem voraus ging am 27. November 2015 die Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes für 2016, im Zuge derer nach Jahren intensiven Einsatzes vieler engagierter Mitstreiter aus den Reihen des Bundes der Vertriebenen und seiner Gliederungen endlich der Weg für eine offizielle Anerkennung und eine symbolische Wiedergutmachung des Sonderschicksals ziviler deutscher Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter frei wurde.

Der Bund der Vertriebenen hat mit Pressemitteilungen seines Präsidenten Dr. Bernd Fabritius MdB, mit Artikeln sowie mit Newslettern regelmäßig über den Fortgang der Sache berichtet und bietet auf seiner Internetseite einen eigenen Überblick über das Thema und die Antragsmodalitäten.

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Massenphänomen der Unmenschlichkeit

Millionen Deutsche mussten Zwangsarbeit leisten 

Zum Jahresende 2015 hat der Deutsche Bundestag endlich die Grundlage für eine humanitäre Geste für zivile deutsche Zwangsarbeiter geschaffen und damit eine langjährige Forderung des Bundes der Vertriebenen (BdV) aufgegriffen. Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Erkenntnis Platz gegriffen, dass das Schicksal der deutschen Zwangsarbeiter kein allgemeines Kriegsfolgenschicksal war, sondern sich hauptsächlich im Osten Deutschlands und den Siedlungsgebieten der Deutschen unter dem Machteinfluss der UdSSR und ähnlicher Systeme vollzog. Nach dem Bundestagsbeschluss sollen „ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“, einen einmaligen Anerkennungsbetrag erhalten. So sollen in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro eingesetzt werden. Für 2016 sind 20 Millionen Euro, für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 15 Millionen Euro Entschädigungsmittel eingeplant.

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Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung jetzt auf gutem Weg


Zwangsarbeiterentschädigung kommt – BdV-Forderung wird erfüllt


Haushaltsausschuss des Bundestags beschließt Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter


Zwangsarbeiterentschädigung bleibt ein Gebot der Gerechtigkeit­


BdV-Bundesausschuss bekräftigt Forderung nach Zwangsarbeiterentschädigung und Nationalem Gedenktag


Entschließungen der Bundesversammlung 2011